Staatliche Förderung der BAFA
Wir beantragen für Sie einen Zuschuss für Ihre energetische Einzelmaßnahme sofern die Voraussetzungen der BAFA erfüllt sind.
Die BAFA bezuschusst den Austausch von Fenstern und Hauseingangstüren, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle dienen.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf jährlich 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf jährlich maximal 5 Millionen Euro pro Gebäude.
Gerne beraten wir Sie hier zu den notwendigen Voraussetzungen und freuen uns auf Ihren Anruf.